Service

Auf dieser Seite findest Du Services und Tipps von Home in Berlin, die Dein Leben leichter machen.

Reinigungsgeräte ausleihen

HIB Cleaning Utilities

Du bist nur kurze Zeit als Mieter:in in einem unserer Studentenapartments in Berlin und möchtest Dir keine eigenen Reinigungsgeräte anschaffen? Kein Problem. Wir stellen Dir

  • Staubsauger
  • Mopp
  • Eimer
  • Schwämme
  • u.v.a.

gerne leihweise zur Verfügung.

Und so gehts
In der Zeit von 9.00-12.00 Uhr kannst Du Dich von Montag bis Freitag an die Mitarbeiter:innen unseres Reinigungsservice in jedem Studentenwohnheim wenden und Dir alles Nötige ausleihen.

Als kleine „Leihgebühr“ erwarten wir von Dir dafür eine Spende in Höhe von 2,00 € an die Hilfsorganisation „Arche“, die mit Deiner Spende notleidende Familien in Berlin unterstützt. Als Nachweis bitte beim Ausleihen den Spendenbeleg vorzeigen.

https://www.kinderprojekt-arche.de/helfen-sie/geldspende/fur-die-arche-spenden

200 Euro Einmalzahlung für Studierende, (Berufs-)​Fachschülerinnen und Fachschüler – ein Überblick:

Die Online-Antragstellung ist voraussichtlich erst ab dem 15.03.2023 möglich!

Wer hat Anspruch?

Sämtliche Studierende sowie Fachschülerinnen und -schüler, die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule immatrikuliert waren oder sich in einer Fachausbildung befunden haben, sollen eine einmalige Zahlung in Höhe von 200 Euro ausgezahlt bekommen. Voraussetzung dafür ist ein Wohnsitz oder „gewöhnlicher Aufenthalt“ zum genannten Stichtag in Deutschland vorweisen zu können.

Auch für ausländische Studierende?

Ja. Ausländische Studierende können die Einmalzahlung beantragen, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum 1. Dezember 2022 in Deutschland hatten und zu diesem Zeitpunkt an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren. Ausreichend für die Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts ist die für einen einsemestrigen Studien- oder Schulaufenthalt übliche Aufenthaltsdauer.

Wo kann der Antrag gestellt werden?

Noch gar nicht! Ab dem 15. März wird voraussichtlich die Online-Antragstellung möglich sein, unter www.einmalzahlung200.de

Kann ich jetzt schon was tun?

Ja. Für die Antragsstellung ist entweder ein BundID-Konto oder ein persönliches Elster-Zertifikat notwendig, welches jetzt schon Erstellt werden kann. Somit beschleunigst Du die Auszahlung, wenn es soweit ist.

Was ist ein ELSTER-Zertifikat? (Für Antragsteller mit ausländischer Staatsbürgerschaft)

Ein ELSTER-Zertifikat ist ein digitales Zertifikat, das zur Authentifizierung bei der elektronischen Steuererklärung verwendet wird. Das Zertifikat wird von der deutschen Finanzverwaltung ausgestellt und ermöglicht es, elektronisch Steuererklärungen abzugeben, Steuerbescheide abzurufen und andere steuerliche, wie bürgerliche Angelegenheiten online zu erledigen.

Das ELSTER-Zertifikat ist kostenlos und kann online auf der Webseite des ElsterOnline-Portals beantragt werden. Für die Beantragung muss man sich zuvor registrieren und einige persönliche Angaben machen. Dazu muss ein gültiger Reisepass zur Identifikation hochzuladen werden.

Was ist das BundID-Konto? (für Inländische Antragsteller / deutsche Staatsangehörigkeit)

Ein Bundespersonalausweis mit aktivierter Online-Funktion (eID-Funktion) ermöglicht die Einrichtung eines Benutzerkontos, das als zentrales Authentifizierungsmittel bei Online-Diensten von Behörden genutzt werden kann.

Um ein solches Benutzerkonto einzurichten, benötigt man zuerst einen aktivierten Bundespersonalausweis. Danach muss man sich auf der Webseite der AusweisApp2 registrieren und die AusweisApp2 auf seinem Computer oder Smartphone installieren. Ein NFC-fähiges Smartphone oder USB-Kartenlesegerät wird hierfür benötigt. Anschließend kann man sich bei einer öffentlichen Behörde oder einem Online-Dienst anmelden und die eID-Funktion aktivieren.

Sobald man das Benutzerkonto eingerichtet hat, kann man es nutzen, um sich bei verschiedenen Online-Diensten der Behörden anzumelden. Dadurch entfällt die Notwendigkeit, sich bei jedem Dienst einzeln anmelden zu müssen, und man kann bequem und sicher auf seine persönlichen Daten zugreifen.

Mehr detaillierte Informationen, wie die Einmalzahlung beantragt werden kann, findet Ihr auf: www.einmalzahlung200.de

200 Euro Einmalzahlung für Studierende, (Berufs-)​Fachschülerinnen und Fachschüler – die Auszahlung beantragen:

Die Online-Antragstellung und Auszahlung ist ab sofort möglich!

  1. Als erstes müsstet Ihr eine E-Mail von der Hochschule / Uni im Posteingang haben

Im Posteingang der Hochschul-E-Mail sollte jetzt der Zugang mit Pin für den Auszahlungsantrag bereit stehen.

2. In der Mail ist der Hinweis zum LSF. Der für die Antragstellung notwendige Zugangscode und die ggf. nötige PIN findest Du unter dem Menüpunkt EPPSG Zugangscode im jeweiligen LSF

3. Separate Textdatei mit Zugangscode und Pin erscheint

4. Mit dem Zugangscode kannst Du einen Antrag auf Auszahlung stellen. Auf https://www.einmalzahlung200.de/eppsg-de unter „Einmalzahlung beantragen“, dann den Zugangscode und Pin eingeben. Anschließend benötigst du das BundID-Konto.

5. Du benötigst für die Antragstellung einen Zugang über das BundID-Konto / Elster Zertifikat (wie Du dir ein einrichten kannst und was Du dafür brauchst findest Du im ersten Beitrag)

Am einfachsten ist es, wenn Du dich über „Benutzername und Passwort“ anmeldest.

6. Wenn du alle Daten eingegeben hast und den Antrag abgeschickt hast, erscheint folgende Mitteilung.

Mehr detaillierte Informationen, wie die Einmalzahlung beantragt werden kann, findet Ihr auf: www.einmalzahlung200.de